BUNDjugend NRW - Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen

Guerilla Gardening

» Datum: 30.03.2012 - 01.04.2012
» Ort: DAV-Kletterheim im Landschaftspark, Duisburg
» Adresse: Emscherstrasse 71, Duisburg
» Zielgruppe: 15 bis 26 Jahre
» Preis: 20 EUR / 15 EUR für BUND-Mitglieder
» Anmerkung: genügend freie Plätze
» Karte: einblenden

Stadtraum: Betonwände und Asphaltstraßen so weit das Auge reicht. Bäume stehen brav in den ihnen zugewiesenen Parzellen, deren nackte Erde als Hundeklo missbraucht wird. Natur findet nur Platz in Mauerritzen und auf Brachflächen, während spießbürgerlich frisierte Rasenflächen weniger Artenvielfalt bergen als die heimische Biomülltonne.

Guerilla Gardening ist politischer Protest, der genau hier ansetzt: Bewaffnet mit Gartengeräten und Pflanzgut kämpfen wir gegen die Tristesse der Städte, schaffen bunte und lebendige Oasen und regen so PassantInnen zum Nachdenken an. Und Du wirst sehen: auch Deine Stadt braucht Dich als Guerilla-GärtnerIn!!

 

Anmeldung

    Bei unseren Freizeiten, Camps, Workshops und Seminaren sind – wenn nicht anders angegeben – Unterkunft, vegetarische Verpflegung, Materialien und das Programm im Preis enthalten. Wir bieten jedoch kein Programm nur zum Konsumieren, sondern zum Mitmachen und selbst aktiv werden. Die Anmeldung muss bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen; diese ist verbindlich. Die Anmeldung, der Veranstaltungsrücktritt und alle ebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Den Teilnahmebeitrag stellen wir nach der Anmeldung in Rechnung. Der Beitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung berechnen wir bis zum 32. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10 %, ab 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % und ab 10 Tagen vorher 80 % des Teilnahmebeitrages als Stornogebühr. Bei Absage innerhalb von 3 Tagen vor der Veranstaltung oder Nichterscheinen ohne Absage stellen wir den gesamten Teilnahmebeitrag in Rechnung. Wir behalten uns vor eine Veranstaltung abzusagen oder einzelne Programmpunkte nicht durchzuführen, wenn sie durch äußere Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden (z. B. TeamerInnenausfall, Krankheit, etc.). Bei groben Verstößen gegen die Veranstaltungsordnung können Teilnehmende kostenpflichtig von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Unsere Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Wir haften nicht für Schäden und Leistungsstörungen, die durch Dritte oder Eigenverschulden entstanden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht, sowie nicht bei sonstigen Schäden im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pfichtverletzung. Die BUNDjugend NRW haftet für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend des jeweiligen Zielortes.