BUNDjugend NRW - Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen

Mit der Kräuterhexe durch die Eifel

» Datum: 08.07.2012 - 16.07.2012
» Ort: Jugendgästehaus Nettersheim, Nettersheim
» Adresse: Urftstraße 2-4, 53947 Nettersheim
» Zielgruppe: 8 bis 12 Jahre
» Preis: 240 EUR / 220 EUR ermäßigt (u.a. für BUND-Mitglieder)
» Anmerkung: genügend freie Plätze
» Karte: einblenden

Folgt der Kräuterhexe zu den Wildkräutern der Eifel und stellt mit ihr Heilsalben und -öle, Hustensaft und Kräuterkissen her. Zudem erfahrt ihr, wie aus Pflanzen Farbstoffe gewonnen und damit Stoffe gefärbt werden können. Ebenso nehmen wir die wunderbare Welt des Lebens im Boden und in den Bächen unter die Lupe.

Auf unseren Ausflügen könnt ihr dann die Welt der Römer erforschen, die viele Spuren in den Wäldern und Wiesen rund um Nettersheim hinterlassen haben. Wir erkunden die Kakus-Höhle, in der vor Urzeiten die Neandertaler wohnten, und werden Fossilien sammeln und präparieren. Und natürlich werden auch Lagerfeuer mit Stockbrot und schwimmen gehen nicht fehlen.

Anmeldung

    Bei unseren Freizeiten, Camps, Workshops und Seminaren sind – wenn nicht anders angegeben – Unterkunft, vegetarische Verpflegung, Materialien und das Programm im Preis enthalten. Wir bieten jedoch kein Programm nur zum Konsumieren, sondern zum Mitmachen und selbst aktiv werden. Die Anmeldung muss bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen; diese ist verbindlich. Die Anmeldung, der Veranstaltungsrücktritt und alle ebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Den Teilnahmebeitrag stellen wir nach der Anmeldung in Rechnung. Der Beitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung berechnen wir bis zum 32. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10 %, ab 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % und ab 10 Tagen vorher 80 % des Teilnahmebeitrages als Stornogebühr. Bei Absage innerhalb von 3 Tagen vor der Veranstaltung oder Nichterscheinen ohne Absage stellen wir den gesamten Teilnahmebeitrag in Rechnung. Wir behalten uns vor eine Veranstaltung abzusagen oder einzelne Programmpunkte nicht durchzuführen, wenn sie durch äußere Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden (z. B. TeamerInnenausfall, Krankheit, etc.). Bei groben Verstößen gegen die Veranstaltungsordnung können Teilnehmende kostenpflichtig von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Unsere Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Wir haften nicht für Schäden und Leistungsstörungen, die durch Dritte oder Eigenverschulden entstanden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht, sowie nicht bei sonstigen Schäden im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pfichtverletzung. Die BUNDjugend NRW haftet für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend des jeweiligen Zielortes.