BUNDjugend NRW - Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen

Eine Reise in die Steinzeit

» Datum: 09.07.2012 - 13.07.2012
» Ort: Sonsbeck
» Zielgruppe: 8 bis 12 Jahre
» Preis: 150 EUR / 130 EUR ermäßigt (u.a. für BUND-Mitglieder)
» Anmerkung: genügend freie Plätze
» Karte: einblenden

Wusstest du, dass das “Brot” der Steinzeitmenschen ganz schön zwischen den  Zähnen geknirscht hat? Kein Wundern, denn das Getreide wurde einfach zwischen zwei flachen Steinen gemahlen. Wusstest du, dass das älteste gefundene Musikinstrument eine Flöte aus Schwanenknochen ist? Wahrscheinlich weißt du, dass die Steinzeitmenschen mit Pfeil und Bogen geschossen haben. Aber kennst du auch eine Speerschleuder?

Auf der Naturerlebniswoche lernen wir derlei steinzeitliche Jagdwaffen kennen. Wir stellen Erdfarben her und versuchenuns an Höhlenmalereien, mahlen Getreide und backen Brot backen, basteln Schmuck und Musikinstrumente. Und natürlich machen wir spannende Geländespiele, Lagerfeuer und Spieleabende.

Anmeldung

    Bei unseren Freizeiten, Camps, Workshops und Seminaren sind – wenn nicht anders angegeben – Unterkunft, vegetarische Verpflegung, Materialien und das Programm im Preis enthalten. Wir bieten jedoch kein Programm nur zum Konsumieren, sondern zum Mitmachen und selbst aktiv werden. Die Anmeldung muss bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen; diese ist verbindlich. Die Anmeldung, der Veranstaltungsrücktritt und alle ebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Den Teilnahmebeitrag stellen wir nach der Anmeldung in Rechnung. Der Beitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung berechnen wir bis zum 32. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10 %, ab 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % und ab 10 Tagen vorher 80 % des Teilnahmebeitrages als Stornogebühr. Bei Absage innerhalb von 3 Tagen vor der Veranstaltung oder Nichterscheinen ohne Absage stellen wir den gesamten Teilnahmebeitrag in Rechnung. Wir behalten uns vor eine Veranstaltung abzusagen oder einzelne Programmpunkte nicht durchzuführen, wenn sie durch äußere Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden (z. B. TeamerInnenausfall, Krankheit, etc.). Bei groben Verstößen gegen die Veranstaltungsordnung können Teilnehmende kostenpflichtig von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Unsere Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Wir haften nicht für Schäden und Leistungsstörungen, die durch Dritte oder Eigenverschulden entstanden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht, sowie nicht bei sonstigen Schäden im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pfichtverletzung. Die BUNDjugend NRW haftet für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend des jeweiligen Zielortes.