BUNDjugend Nordrhein-Westfalen  

Kinder-und Familienfreizeiten in Zeiten von Corona

Sommerfreizeiten trotz Corona?!?

Durch die Corona-Pandemie war lange Zeit unklar, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen wir unsere Naturerlebniswochen, Familiencamps uns sonstige Veranstaltungen diesen Jahres durchführen können. Vor den Sommerferien hat es nun eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen gegeben. Seit einigen Tagen wissen wir, welche Auflagen für die Angebote aller Voraussicht nach gelten – weitere Änderungen sind natürlich nicht ausgeschlossen.

Freizeiten und Workshops wie in den letzten Jahren kann und wird es unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht geben – das Virus ist schließlich weiterhin unterwegs, und wir wollen nicht zu dessen Verbreitung beitragen. Immer nur in den eigenen vier Wänden hängen, tut uns und vor allem den Kindern aber auch nicht gut und ist nicht gesund! So sehnen sich Kinder, die sich in den letzten Wochen und Monaten viel „eingesperrt“ gefühlt haben, und Eltern, die für die Betreuung vielfach schon ihren Jahresurlaub aufgebraucht haben, nach entsprechenden Angeboten. Auch die Jugendämter bitten darum, den Umständen entsprechend angepasste Freizeiten anzubieten. Und beim Zusammenkommen in Gruppen ist Draußen-Sein mit der beste Schutz gegen die Übertragung des Virus – genau das, an der frischen Luft, sind wir bei unseren Angeboten ganz viel!

Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, unter Beachtung der entsprechenden Auflagen einen Teil unserer Naturerlebniswochen und Camps durchzuführen, unsere Angebote sind entsprechend gekennzeichnet. Für diese gelten jedoch neue Regeln – für uns und für die Teilnehmenden, die wir gemäß der Infektionslage und Coronaschutz-Vorschriften stetig fortschreiben:

  • Teilnehmende und Teamer*innen dürfen nur gesund an der Veranstaltung teilnehmen. Personen mit Symptomen wie Rachenschmerzen, Husten, Schnupfen, Fieber, sonstigen Symptomen einer Atemwegserkrankung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall oder mit Infektionsfällen im Haushalt müssen zu Hause bleiben. Auch Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Kontakt mit Infizierten hatten, können nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
  • Falls sich derlei Erkrankungen im Laufe der Woche ergeben werden die Personen umgehend separiert und müssen so schnell wie möglich abgeholt werden! Eine entsprechende Abholmöglichkeit sollte also für die gesamte Woche bestehen.
  • Zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung werden die Teilnahmedaten der Kinder und Jugendlichen und – sofern gegeben – die Zugehörigkeit zu bestimmten festen Bezugsgruppen dokumentiert.
  • Auf den Veranstaltungen gilt das allgemeine Abstandsgebot von 1,50 Meter, wo es zu eng ist, wie zum Beispiel in Fluren und Treppenhäusern, herrscht Gesichtsmaskenpflicht.
  • Der Teilnehmer*innenkreis wird beschränkt. Bei über 20 Teilnehmenden wird in Bezugsgruppen gearbeitet, die vom Abstandsgebot ausgenommen sind.
  • Bezüglich der Übernachtungen gilt, dass in einem Zimmer bzw. Zelt nur die Hälfte der Schlafplätze unter Berücksichtigung der Abstandregelung belegt werden darf.
  • Die Freizeiten werden von einem festen Kreis von Teamer*innen begleitet. Um viel in Klein- bzw. Bezugsgruppen arbeiten zu können, wird die Zahl der Betreuer*innen erhöht.
  • Einige Programmpunkte wie Ausflüge und Schwimmbadbesuche müssen ausfallen.
  • Beim Kochen und bei der Essensausgabe gelten entsprechende Hygieneregeln, z.B. keine Selbstbedienung am Buffet.
  • Alle Teilnehmenden bringen sich zum Trinken ein oder zwei Flaschen mit, aus der nur sie trinken.
  • Von besonderer Bedeutung ist auch die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (stets in die Armbeuge oder ein Taschentuch) und eine gründliche und regelmäßige Handhygiene.
  • Wann immer möglich – auch zu den Essenszeiten – sind wir draußen.
  • Zu den Veranstaltungen erfolgt stets eine Eigenanreise.
  • Es dürfen nur Kinder und Jugendliche teilnehmen, bei denen sich die Erziehungsberech­tigten vorab mit der Beachtung der vorgenannten Regelungen einverstanden erklärt haben. Teilnehmende, die die Regeln nicht beachten, sind von der Veranstaltung auszuschließen.

Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der Freizeiten mit den vorgenannten Regeln ist das uneingeschränkte Ja unserer Teamer*innen. Sie stellen sich der Herausforderung, trotz der Regeln und Beschränkungen ein schönes Angebot zu realisieren. Hierzu erstellen sie gemäß der gesetzlichen Vorgaben ein an die Örtlichkeiten und die teilnehmenden Personen angepasstes Konzept. Wir sehen dies auch als unseren Beitrag zu lernen, mit dem Coronavirus, mit den Beschränkungen der Pandemie zu leben. Natur-, Umwelt- und Klimaschutz und die mit unseren Angeboten gelebte Naturverbundenheit bleiben wichtige Themen, für die wir uns engagieren und hierfür Raum schaffen.