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mehr erfahrenWas ist das?
CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) ist ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Kanada. Der Vertragstext ist seit 2014 fertig, die Unterzeichnung ist für Oktober 2016 geplant. CETA gilt als Vorstufe für TTIP.
TTIP („Transatlantic Trade and Investment Partnership“) ist ein Handels- und Investitionsabkommen, das die EU und die USA seit 2013 verhandeln
TiSA („Trade in Services Agreement) ist ein internationales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen das seit Anfang 2013 zwischen der EU, der USA und weiteren 21 Staaten verhandelt wird.
Welche Aspekte sind betroffen?
Mit den Freihandelsabkommen werden uns Wohlstand, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze versprochen. Doch würden die Abkommen der Allgemeinheit zu gute kommen oder profitieren nur ein paar Groß-Konzerne?
Ziel der Freihandelsabkommen ist deregulierter, vereinfachter Handel.
Das heißt also Austausch von Gütern oder Dienstleistungen zwischen verschiedenen Ländern ohne die Beschränkung durch Zölle oder andere sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse. Da die Zölle in den meisten Fällen bereits schon sehr niedrig sind, liegt der Fokus auf dem Abbau dieser nichttarifären Handelshemmnisse. Damit sind z.B. unterschiedliche Standards und Vorschriften im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz, sowie differierende Zulassungsbedingungen für Lebensmittel und Verpackungsvorschriften gemeint.
Der Abbau soll durch Angleichung und gegenseitige Anerkennung unterschiedlicher Standards erfolgen, die sich heute hauptsächlich in sehr sensiblen Bereichen wie Chemikalien, Gentechnik und Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit,
Energie und Klimaschutz unterscheiden.
Problematisch ist, dass mit der gegenseitigen Anerkennung meist eine auf dem niedrigsten Niveau gemeint ist. Unternehmen könnten sich also den für sie kostengünstigsten Standard wählen, der eben leider meist nicht der umweltfreundlichste ist. Dies hätte gravierende Folgen, denn viele Vorschriften in der EU und der USA unterscheiden sich fundamental:
So herrscht in der EU das Vorsorgeprinzip, das neuen Produkten den Weg auf den Markt solange verwehrt, bis die Gesundheits- und Umweltverträglichkeit überprüft worden ist. In den USA hingegen kann ein neues Produkt direkt in Umlauf gelangen und wird erst wieder vom Markt genommen wenn die Schädlichkeit eindeutig bewiesen ist.
Mit CETA und TTIP soll auch das Investor Staat Klagerecht eingeführt werden: Macht ein ausländischer Konzern Geldeinbußen aufgrund von neu erlassenen Gesetzen oder Umweltschutzrichtlinien, so kann er den Staat vor privaten Schiedsgerichten verklagen, der Staat hingegen hat kein Klagerecht. Diese Schiedsverfahren tagen im Verborgenen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und die Entscheidungen sind völkerrechtlich bindend.
Schieds-Klagen kommen die Regierungen teuer zu stehen. Sie führen oftmals dazu, dass neu erlassene Gesetze zum Umwelt- oder Gesundheitsschutz abgeschwächt oder gar nicht erst erlassen werden.
Beispiele:
Damit neue Gesetze erst gar nicht zum Handelshemmnis werden, soll der Handelspartner schon frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess mit einbezogen werden. Gesetzesvorhaben würden zunächst einem transatlantischen Regulierungsrat und Interessenverbänden (Lobbyisten) vorgelegt, auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft, bevor sie überhaupt ein Parlament zu Gesicht bekäme.
Somit hätte nicht nur die US-Regierung sondern auch Unternehmenslobbys großen Einfluss auf die europäische Gesetzgebung. Wichtige Entscheidungen würden so zugunsten einiger global agierender Großkonzerne getroffen, statt zum Wohle der Allgemeinheit.